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Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB)

für Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen sowie Reanimationsschulungen

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der CRS medical GmbH im Rahmen des Programms „ErstHeldenSchmiede“ durchgeführten Fortbildungen, Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen (im Folgenden allesamt: „Schulungen“), die im weitesten Sinne dem Bereich der Erste-Hilfe-, Notfall- und Reanimationsausbildung zuzurechnen sind. Der Kunde erkennt diese Bedingungen gegenüber der CRS medical GmbH durch Buchung einer Schulung an. Anders lautende vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen bedürfen zur Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die CRS medical GmbH. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche sowie diverse Kunden und Teilnehmer.

 

§ 2 Vertragspartner, Zielgruppe

Das Schulungsangebot richtet sich an Vereine, Fahrschulen und andere Unternehmen und ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Der Schulungsvertrag kommt zwischen der CRS medical GmbH und dem jeweiligen Verein oder Unternehmensträger („Kunden“) zustande. Einzelne Vertragsverhältnisse mit den Schulungsteilnehmern (z.B. Vereinsmitglieder, Beschäftigte, Fahrschüler) entstehen dagegen nicht.

 

§ 3 Zustandekommen des Schulungsvertrages

Schulungsanfragen können der CRS medical GmbH per e-mail (erstheldenschmiede@crs-medical.com) übermittelt werden. Vor Zugang der in Schrift- oder Textform (E-Mail ausreichend) gefassten Buchungsbestätigung der CRS medical GmbH bei dem Vertragspartner kommt ein Schulungsvertrag mit der bestätigten Teilnehmeranzahl nicht zustande. 

 

§ 4 Schulungsleistungen

Das Schulungsangebot umfasst die unter § 1 genannten Schulungen. Folgende Inhalte können je nach getroffener Vereinbarung Gegenstand der Schulungen sein:
-    Erkennen lebensbedrohlicher Störungen
-    Retten aus dem Gefahrenbereich
-    Störung des Bewusstseins/ der Atmung und des Kreislaufs
-    Kontrolle der Vitalfunktionen/ Kommunikation mit Betroffenen
-    Herz-Lungen-Wiederbelebung/ Anwendung eines AEDs
-    Wunden/ Wundversorgung/ lebensbedrohliche Wunden/ Schock
-    Gelenkverletzungen/Knochenbrüche
-    Verbrennung/ Erfrierung
-    Vergiftung/Verätzung
Auf Wunsch können Schulungen individuell nach den Wünschen des jeweiligen Kunden gestaltet werden und Zusatzleistungen (z.B. Verpflegungspakete) hinzugebucht werden.
    
 

§ 5 Schulungsort

Die Schulungen finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der CRS medical GmbH in der Loherstraße 6, 35614 Asslar statt. Auf Wunsch des Kunden kann ein anderer Schulungsort vereinbart werden, wenn die CRS medical GmbH diesen für geeignet erachtet.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Mit dem Abschluss des Schulungsvertrages verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der jeweils vereinbarten Gesamtteilnahmegebühr. Diese umfasst auch die in den Fällen des § 8 angefallenen Stornierungsgebühren.
Die Gesamtteilnahmegebühr wird dem Kunden nach Schulungssende in Rechnung gestellt, in Fällen einer Stornierung der gesamten Schulung nach der Stornierung. 

 

§ 7 Teilnahmebescheinigung

Die CRS medical GmbH stellt auf einzelne Teilnehmer lautende Teilnahme-bescheinigungen aus, wenn der jeweilige Teilnehmer zu mindestens 90 % des Schulungszeitraums anwesend war und die Gesamtteilnahmegebühr für die Schulung durch den Kunden vollständig entrichtet wurde.

 

§ 8 Stornierung

Die Stornierung der ganzen Schulung oder einzelner Teilnehmer erfolgt per e-Mail an: erstheldenschmiede@crs-medical.com. Eine telefonische Stornierung ist nicht möglich.
Der Kunde kann seine Anmeldung bis zu 14 Tage vor Beginn der Schulung kostenfrei für einzelne Teilnehmer widerrufen.
Bei einer Stornierung einzelner Teilnehmer ab 14 Tage vor Schulungsbeginn werden die Schulungsgebühren für jeden stornierten Teilnehmer wie folgt in Rechnung gestellt:

14 - 8 Tage vor Schulungsbeginn 25 % der Schulungsgebühr
7 - 1 Tage vor Schulungsbeginn75 % der Schulungsgebühr
Am Schulungstag100 % der Schulungsgebühr


Einer Stornierung am Schulungstag steht es gleich, wenn Teilnehmer am Schulungstag nicht zur Schulung erscheinen.
Wird bis zu 7 Tage vor Schulungsbeginn ein Ersatzteilnehmer gemeldet, fallen keine Stornierungsgebühren an. Eine Ummeldung ist nur einmal kostenfrei möglich. Bei weiterer Ummeldung fallen je 25 % der Kursgebühren an.
Bei einem Unterschreiten der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl durch Stornierungen gilt die Regelung aus § 10.

 

§ 9 Ausschluss von Teilnehmern

Die CRS medical GmbH ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der (weiteren) Teilnahme an der Schulung auszuschließen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Teilnehmer
-    die Schulung fortwährend stört und damit den Schulungserfolg anderer Teilnehmer gefährdet
-    Hygieneanweisungen der CRS medical GmbH auch auf gesonderte Aufforderung hin nicht Folge leistet
-    durch Erkrankung ein Ansteckungsrisiko für andere Teilnehmer darstellt.
Im Falle eines Ausschlusses behält die CRS medical GmbH den vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

 

§ 10 Absage der Schulung

Die CRS medical GmbH behält sich vor, Schulungen abzusagen, wenn diese aus Gründen höherer Gewalt oder wegen unvorhergesehener Erkrankung der Schulungsperson nicht durchführbar sind oder wenn die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (ggf. nach Stornierungen) nicht (mehr) erreicht wird. Die CRS medical GmbH wird den Kunden unverzüglich über den Ausfall informieren und in angemessenem Zeitraum einen oder mehrere Ersatztermine anbieten. Rechtsansprüche des Kunden im Zusammenhang mit einer solchen Absage bestehen nicht.

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

Die CRS medical GmbH haftet für jede Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung oder einer solchen ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der CRS medical GmbH oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigen im Rahmen der Schulung mitgeführten Gegenständen übernimmt die CRS medical GmbH grundsätzlich keine Haftung.

 

§ 12 Urheberrecht

Die Schulungsunterlagen dürfen nicht ohne Einwilligung der CRS medical GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

§ 13 Datenschutz

Die mit der Buchung erfassten personenbezogenen Daten werden mit der Absicht erfasst und verarbeitet, eine ordnungsgemäße Schulung zu gewährleisten. Dabei wird die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.

 

§ 14 Schluss

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wetzlar.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen (AGB) unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.